Die Zeit rennt – Ist Ihre PV-Anlage bereits registriert?

Ende Januar läuft die Übergangsfrist zur Registrierung Ihrer PV-Anlage und/oder Batteriespeichers ab. Wurde diese nicht im Marktstammdatenregister gemeldet, droht den Betreibern der temporäre Vergütungsstopp nach dem EEG oder Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz.

Worum geht es hier im Detail?

Alle Besitzer von PV-Anlagen und/oder Batteriespeicher, die am Gas- und Strommarkt teilnehmen, müssen sich selbstständig darum kümmern ihre Anlagen zu registrieren. Das geschieht im Marktstammdatenregister. Für neue Anlagen gilt dies sowieso und muss innerhalb eines Monats geschenen. Aber auch Bestandsanlagen, die bereits in einem Register der Bundesnetzagentur registriert waren, müssen sich im „neuen“ Marktstammdatenregister eintragen.

Nun hat die Bundesnetzagentur ermittelt, dass, von ca. 350.000 Anlagen noch keine Daten gemeldet wurden.

Welche Daten werden erfasst?

  • Standortdaten
  • Kontaktinformationen
  • technische Anlagendaten
  • Unternehmensform

Die aktuell bundesweit angestoßene Informationskampagne zu diesem Thema führt zu einem erhöhten Ansturm auf das Melderegister. Deswegen ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechenen (siehe Grafik).

In welchem Umfang werden die Förderungen gestoppt?

Wichtig zu wissen ist, dass die Förderungen bzw. Vergütungen mit fehlender Registrierung nur „eingefroren“ werden bzw. die Auszahlungen vorübergehend gestoppt werden. Sobald eine Anmeldung erfolgt, sollen die Förderungen wieder nachgezahlt werden und weiterfließen.
Laut BDEW wird mit einer Aussetzung der Förderung für eingespeisten Strom ab Mitte Februar gerechnet.

Bin ich betroffen?

Jetzt Fragen Sie sich, ob Sie von diesem Umstand betroffen sind? Dazu können Sie den unten aufgeführten Links folgen und weitere Informationen erhalten. Wir stehen Ihnen aber auch gerne mit Rat & Tat zur Seite. Schreiben Sie uns einfach unter KONTAKT.

Bildquelle:
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Marktstammdatenregister

Textquelle: PV-Magazin
BDEW